Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages, welcher zwischen dem See & Park Hotel Feldbach und dem Veranstalter zustande kommt. Bitte lesen Sie die Bedingungen aufmerksam durch. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Haftung
Sind unsere technischen oder sonstigen Einrichtungen defekt oder betriebsuntauglich, sorgen wir im Rahmen des Möglichen für sofortige Abhilfe.
Das Beschriften von Flächen, insbesondere Projektionswände, ausgenommen der hierfür vorgesehenen Whiteboards, ist zu unterlassen.
Für mitgebrachte Ausstellungsgegenstände, Dekorationen und Waren haftet ausschliesslich der Veranstalter. Für durch den Veranstalter oder die Teilnehmer der Veranstaltung verursachten Schäden an Mobiliar, Gebäude und baulichen Einrichtungen des See & Park Hotels Feldbach haftet der Veranstalter. Die Haftung erfolgt kausal und ohne Verschuldensnachweis. Es wird erwartet, dass der Veranstalter über eine Haftpflichtversicherung mit dem Einschluss von Schäden an gemieteten Räumlichkeiten verfügt. Sind Besteller und Veranstalter nicht identisch, haften beide vollumfänglich solidarisch für die Gesamtschuld.
Bereitstellungskosten
Für Apéro’s auf dem Gelände, bei welchen wir Sitzgelegenheiten wie Lounge oder Stühle bereitstellen, verrechnen wir Bereitstellungskosten von CHF 150.00. Werden spezielle Stühle sowie Sitzkissen für Veranstaltungen, Trauungen am See usw. benötigt, werden diese dem Veranstalter direkt vom Vermieter in Rechnung gestellt. Für die Bereitstellung durch das See & Park Hotel Feldbach werden dem Veranstalter pauschal CHF 150.00 verrechnet. Bereitstellungskosten fallen im Normalfall nur einmal pro Veranstaltung an.
Terrasse
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir auf der Terrasse keine geschlossenen Gesellschaften annehmen.
Dekoration
Das Anbringen von Firmenmaterial, Dekoration oder anderen Gegenständen ist nur mit unserem Einverständnis erlaubt. Sämtliches Material muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
Feuerwerk, Wunderkerzen und Himmelslaternen
Feuerwerkbewilligung sowie die Durchführung und Haftung sind Sache des Veranstalters. Das Hotel Feldbach muss in jedem Fall informiert werden.
Das Verwenden von Wunderkerzen und Ähnlichem ist nur nach Absprache mit der Direktion gestattet. Bei allfälligen Schäden, Brandlöcher, etc. haftet der Veranstalter. Das Steigen lassen von Himmelslaternen ist auf dem Feldbach-Areal verboten.
Personenzahl Bankett
Wir bitten Sie, uns die genaue Personenzahl 24 Stunden vor dem Anlass bekannt zu geben. Abweichungen von mehr als 5 % von dieser Zahl müssen wir in Rechnung stellen.
Hotelzimmer
Provisorisch reservierte Zimmer verfallen 6 Wochen vor Anlassbeginn.
Musik
Party-Musik ist bis 1.00 Uhr gestattet. Anschliessend bitten wir Sie, die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, aus Respekt gegenüber unseren Nachbarn.
Turmbar
Das Mitbringen von Speisen und Getränken in der Turmbar sowie in die Hotelzimmer ist grundsätzlich nicht erwünscht. Exklusiv-Miete der Turmbar ohne Service CHF 200.00. Für den Service verrechnen wir pro angefangene Stunde CHF 150.00.
Stornierungsbedingungen Bankett
Bei Annullation eines definitiv gebuchten Anlasses bitten wir um schriftliche Mitteilung. Annullationen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
bis 9 Monate vorher kostenfrei
bis 8 Wochen vorher 40 % der gebuchten F&B Leistungen und Zimmer
bis 6 Wochen vorher 60 % der gebuchten F&B Leistungen und Zimmer
bis 4 Wochen vorher 80 % der gebuchten F&B Leistungen und Zimmer
später 100 % der gebuchten F&B Leistungen und Zimmer
F&B Leistungen: definierte Getränke zum Aperitif und Abendessen, definierte Speisen zum Aperitif und Abendessen
Sollte bei der Annullation noch kein Menu für das Abendessen definiert worden sein, rechnen wir mit CHF 100.00 je Person.
Mindestumsatz*
Sonntag bis Donnerstag: Feldbach-Saal CHF 4’400.00 | Wüger-Gegauf-Stube CHF 1’000.00
Freitag und Samstag: Feldbach-Saal CHF 6’000.00 | Wüger-Gegauf-Stube CHF 2’500.00
*mit eingerechnet werden Konsumationen (Essen & Getränke) im Festsaal selbst.
Diese Annullationsbedingungen gelten für beide vertragsschliessenden Parteien. Bei Weiterverkauf der Räumlichkeiten im gleichen Rahmen fallen für Sie keine Kosten an. Im Falle höherer Gewalt wie Brand, Hochwasser, Streik, Tod usw. können beide Parteien ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Stornierungsbedingungen Seminar
Bei Annullation eines definitiv gebuchten Seminars bitten wir um schriftliche Mitteilung. Annullationen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
bis 120 Tage vor Anlass: keine Kosten
40 bis 119 Tage vor Anlass: 30 % des vereinbarten Seminararrangements
30 bis 39 Tage vor Anlass: 50 % des vereinbarten Seminararrangements
14 bis 29 Tage vor Anlass: 75 % des vereinbarten Seminararrangements
7 bis 13 Tage vor Anlass: 90 % des vereinbarten Seminararrangements
0 bis 6 Tage vor Anlass: 100 % des vereinbarten Seminararrangements
Können die reservierten Räumlichkeiten gleichwertig weitervermietet werden, entfallen sämtliche Annullationskosten. Im Falle höherer Gewalt wie, Brand, Wasser, Streik, Tod usw. können beide Parteien ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurücktreten. Zimmerstornierungen/Seminarpauschalenstornierungen einzelner Teilnehmer (jedoch nicht mehr als 5 % der gesamten Reservierungen) werden bis 48 Stunden vor Seminarbeginn akzeptiert, ansonsten werden die gebuchten Leistungen verrechnet.
Zahlungsbedingungen
Wir behalten uns vor, eine Teilzahlung im Voraus zu verlangen.
Der Gerichtsstand ist Steckborn.